Systematik

Sprache ist weit mehr als die Übersetzung von Inhalten. Entsprechend findet die Wiedergabe von sprachregionalen Eigenschaften mittels charakterisierender Darstellung von Identität, Lifestyle und Kultur statt. Damit kann ein lebendiges Bild der Sprachregion wiedergegeben werden, welches durch einen aktuellen Sprach- und Kulturgebrauch hör- und erlebbar wird. 

Die Anwendung der Sprachintegration basiert auf Freude und Freiwilligkeit. 

Auf einen Blick 

Graubünden ist dreisprachig – nicht mehrsprachig 

Der Kanton Graubünden ist als einziger Kanton der Schweiz hinsichtlich des traditionellen Sprachgebrauchs dreisprachig. Um das Unterscheidungsmerkmal zu unterstreichen, wird in der Markenführung grundsätzlich von Dreisprachigkeit gesprochen.

Die Begriffe Mehr- oder Vielsprachigkeit sollen nur als Synonym genutzt werden, da sie unspezifisch sind und weitere, nicht traditionell gesprochene Sprachen mit einschliessen. 

Regionale Abgrenzung der Sprachräume in der Markenführung

Romanisch (Idiome)

Vallader: Unterengadin, Val Müstair (Dialekt: Jauer)

Puter: Oberengadin

Sursilvan: Bündner Oberland

Sutsilvan: Domleschg, Schams 

Surmiran: Oberhalbstein, Albulatal, Savognin

Italienisch (Dialekte)

Mesolcino: Val Mesolcina

Moesano: Val Calanca

Bergagliotto: Val Bregaglia

Pus’ciavin: Valposchiavo

Deutsch (Dialekte)

Walserdeutsch: Rheinwald, Vals, Safien, Schanfigg, Prättigau, Davos, Obersaxen

Bündnerdeutsch: Chur, Churer Rheintal und angrenzende Gegenden

Samnaunerdeutsch: Samnaun

Nutzung der Sprachen, Idiome und Dialekte in der Markenführung 

Welche Kantonssprachen von Partnern der Marke graubünden in der Kommunikation nach aussen integriert werden, basiert auf verschiedenen Kriterien. Einerseits kommt es auf den territorialen Aktionsradius der Akteure an. Organisationen wie beispielsweise die RhB, welche den gesamten Kanton Graubünden repräsentieren, nutzen alle drei Kantonssprachen in ihrer Kommunikation. Organisationen die regional oder lokal verankert sind, in der Regel zwei Sprachen: die regional gelebte Sprache sowie die Sprache des jeweiligen Publikums bzw. der Zielgruppe.  

Andererseits ist das genutzte Format ausschlaggebend. In der schriftlichen Kommunikation wird die allgemeine Schriftsprache genutzt (z.B. italienisch), in der mündlichen Kommunikation das Idiom / der Dialekt der sprechenden Person (z.B. Bergagliotto). 

Repräsentation Beispiele Akteure  Sprachebene Schriftsprache gesprochene Sprache 
Kanton Graubünden 
  • Marke 
  • Markenpartner/ 
  • Lizenznehmer 
  • Verwaltung  

Dreisprachigkeit 

Nutzung aller drei Kantonssprachen 

Rumantsch Grischun 

Italienisch 

Schriftdeutsch 

Idiom/Dialekt der sprechenden Person
Region/Gemeinde 
  • Markenpartner/ 
  • Lizenznehmer 
  • Destinations-management-organisationen 

Zweisprachigkeit 

Nutzung der regional gesprochenen Sprache sowie jene, die von der Zuhörerschaft verstandenen Sprache. 

Romanisch: Idiom 

Italienisch 

Schriftdeutsch 

Romanisch: Idiom oder Dialekt der sprechenden Person 

Italienisch: Dialekt der sprechenden Person 

Deutsch: Dialekt der sprechenden Person 

Sprache des Publikums 

Bei der sprachlichen Anwendung findet zudem die Publikumssprache Einzug. Das ist jene Sprache, die von den Adressaten am besten verstanden wird. In der Publikumssprache ist die Mehrheit des Inhalts verfasst.  

Integration der kantonalen Sprache 

Die Kantonssprachen werden bei der Publikumssprache fragmentarisch integriert, beispielsweise bei der Begrüssung, bei der Verabschiedung, bei Redewendungen wie auch bei charakterisierenden Ausdrücken wie ciao, stgisa, patgific, khoga usw. 

Dabei bestimmt der Grad der Sprachkenntnisse des Publikums wie auch der referierenden Person den Umfang der Integration der Kantonssprachen. Dabei gilt:   

  • Das Publikum muss das Wesentliche verstehen.  

  • Die vortragende Person muss sich beim Präsentieren mit der Sprache wohl fühlen. 

Grundsätzlich gilt: wenn ein rätoromanisches oder italienisches Wort in der Publikumssprache oder auf Englisch verstanden wird, soll das rätoromanische bzw. italienische Wort statt dem Wort in der Publikumssprache genutzt werden. 

Naming / Begriffskreation 

Werden neue Namen kreiert, soll dieser in allen drei Kantonssprachen verstanden werden: z. B. sinergia, manual. 

Geografisch gebundene Produktnamen orientieren sich am ursprünglichen Flurnamen: 
z. B. Ruinaulta statt Rheinschlucht oder in Kombination: Rheinschlucht Ruinaulta. 
  

Geografische Namen 

Ortsnamen werden grundsätzlich in allen Sprachen in der regional gesprochenen Sprache des Ortes / der Region wiedergegeben: 
z. B. Scuol statt Schuls, Val Calanca statt Calancatal, Valposchiavo statt Puschlav. 

Zudem sollen grundsätzlich die ursprünglichen Flur- und Ortsnamen genutzt werden: 
z. B. Surselva statt Bündner Oberland. 

Die romanischen und italienischen Talschaften werden mit dem Artikel ’die’ übersetzt: 
z. B. die Valposchiavo, die Val Calanca, die Val Müstair. 

Reihenfolge der Sprachen 

Bei einer grafischen Umsetzung wird die Reihenfolge der Kantons- und Publikumssprache wie folgt dargestellt: 

  1. Regional/lokal genutzte Sprache 

  2. Zweite Kantonssprache 

  3. Dritte Kantonssprache 

  4. Publikumssprache 

Brücke zum Sprachengesetzt des Kantons Graubünden 

Die Geschäftsstelle Marke graubünden initiiert und moderiert die Umsetzung der Dreisprachigkeit innerhalb der Markenwelt graubünden. Diese basiert auf Freiwilligkeit und hat zum Ziel, mit der gelebten Dreisprachigkeit als Teil der DNA von graubünden nach innen Identifikation zu schaffen und nach aussen die sprachliche Vielfalt erlebbar zu machen. Damit sensibilisiert die Marke graubünden für die kantonale Dreisprachigkeit und unterstützt sie in ihrer Entwicklung. 

Das Sprachengesetz des Kantons Graubündens regelt den Gebrauch der kantonalen Amtssprachen durch die kantonalen Behörden und die Gerichte. Ebenfalls legt es die Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie die Zuordnung der Gemeinden und Regionen zu den Sprachgebieten fest. Entsprechend wird bei der Kommunikation gegenüber der Politik und gegenüber von Ämtern auf diese gesetzliche Grundlage verwiesen.